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Schmalgangabsicherungen: Personenschutz im Schmalganglager
![]() ![]() Info-Ziffer 56179 |
Fahrzeuge und Fußgänger dürfen sich im Schmalganglager nicht zur gleichen Zeit aufhalten. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind von den Betreibern zu treffen. Eine ideale Lösung bietet die berührungslos wirkende Schmalgangabsicherung nach DIN 15 185 (Teil 2) Schmalganglager welche von Hochregalstaplern oder mehreren Flurförderzeugen bedient werden, sind in Produktion, Handel und Logistik häufig im Einsatz. Die technische Festlegung der Ausführung unterliegt den gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., über das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit ( BIA ) in St. Augustin, der für alle Hersteller gültige Prüfungsgrundsätze erarbeitet hat. Diesen Prüfungsgrundsätzen entsprechen nur wenige Systeme. Bei der Manipuliersicherheit, Testung und Bedienerfreundlichkeit bietet die von Elektro Hecht GmbH & Co. KG, Pfullingen, entwickelte Personenschutzanlage für die verschiedensten Einsatzfälle fünf genehmigte Lösungen an. Jedes System von Schmalgangabsicherungen besteht im Wesentlichen aus Lichtbarrieren, die an jeder Einfahrt installiert werden, und aus einem zentralen Schaltschrank mit integrierter speicherprogrammierbarer Steuerung ( auf Wunsch auch mit einem dezentralen BUS-SYSTEM möglich). Jede Lichtbarriere wird aus zwei Säulen gebildet, in denen sich zwei Lichtschranken und Umlenkspiegel befinden. Wenn eine Person die Lichtstrahlen unterbricht, erfolgt sofort die Alarmmeldung. Daraufhin erzeugt die Blinkleuchte an der Aktiv-Säule des entsprechenden Ganges optischen Alarm, außerdem ertönt an zentraler Stelle ein nicht überhörbares Hupsignal. Die Signale können nur von einer berechtigten Person per Schlüsselschalter abgeschaltet werden. Damit die Lichtbarrieren für ordnungsgemäß in den Gang einfahrende Regalstapler unwirksam sind, werden die Stapler mit aktiven Erkennungseinrichtungen ausgerüstet. Dies sind Lichtsender, die Signale ausstrahlen, welche den Stapler als "berechtigtes" Fahrzeug identifizieren. An den Gangeinfahrten sind die zugehörigen Lichtempfänger angebracht, welche mit der zentralen Steuerung kommunizieren. Diese sorgen dafür, dass dieser berechtigte Stapler ohne Alarm die Barriere passieren kann. Das Einfahren weiterer Fahrzeuge in diesen Gang führt ebenso wie das Betreten durch Personen zu Alarmsignalen. Die Personenschutzanlagen von Elektro Hecht GmbH & Co. KG sind in fünf Standardvarianten verfügbar: WPS 1.1 für Schmalganglager mit Vollpalettenhandling ohne Personenbetrieb, WPS 1.2 für Schmalganglager mit Mischbetrieb (Personen und Fahrzeuge), WPS 1.3 für Schmalganglager hauptsächlich mit Personenbetrieb (Fahrzeuge zweitrangig), WPS 1.4 für Tordurchfahrten beziehungsweise Hallenbereiche , welche nur durch definierte und abgesicherte Zufahrten befahren werden sollen (zum Beispiel Ex-geschützte Bereiche) und WPS 1.5 für Bereiche, die weder betreten noch befahren werden dürfen (zum Beispiel Übergabestellen oder Rollenbahnen). Alle Schmalgangabsicherungen entsprechen grundsätzlich dem Sicherheitsniveau "Testung", wobei die im Schaltschrank zusammengeführten Anlagenkomponenten bei jedem Durchfahren auf Funktionssicherheit getestet werden. Diese "ablaufbedingte Testung" garantiert hohe Sicherheit für die im Lager beschäftigten Personen. Allerdings ist, um diese Sicherheitsstufe zu erreichen, die aktive Fahrzeugerkennung, wie sie von WePe (Hecht) entwickelt wurde, unerlässlich. |
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